Der freie Sonntag feiert Jubiläum! Vor 1.700 Jahren, am 3. März 321 n. Chr. verfügte Konstantin der Große per Edikt den ersten staatlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags der Geschichte: der Sonntagsschutz war geboren.

Heute ist die Sonntagsruhe in unserem Grundgesetz verankert. Der Sonntag ist kein Tag zum Einkaufen und Arbeiten. Er gehört der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung.

Umfangreiches Material zum Thema finden Sie auf der Homepage der EKD.


1700 Jahre freier Sonntag

Video des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt – Bayern

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