In einer Telephonkonferenz haben sich heute Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder auf das weitere Vorgehen in Bezug auf die Corona-Pandemie verständigt. Folgende Maßnahmen wurden verabredet – wobei diese noch durch die Länder präzisieret und zu beschlossen werden müssen (Infos nach tagesschau.de, wo sie auch nachgelesen werden können:
Religion
„Auch wenn ‚die Ausübung des Glaubens‘ ein besonders hohes Gut darstelle, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften vorerst weiterhin nicht stattfinden sollen. Kirchen sollten stattdessen weiter auf „mediale“ Möglichkeiten setzen.“
(Zitat aus tagesschau.de, siehe Link oben)
- Kontaktbeschränkungen (gelten weiter bis 03. Mai)
- Mindestabstand 1,5 Meter
- Treffen mit max. 1 Person, die nicht zum Haushalt gehört
- Schutzmasken
- Es wird keine Schutzmaskenpflich geben
- dringend empfohlen wird, Schutzmasken zu tragen, vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Schulen und KiTas
- Schulunterricht soll ab dem 04. Mai beginnen (lt. Aussage von Ministerpräsident Bouffier ist für Hessen der 27. April geplant)
- zunächst: Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr Prüfungen haben sowie oberste Grundschulklassen
- KiTas bleiben mindestens bis 04. Mai geschlossen.
- die Notbetreuung für Eltern in sog. systemrelevanten Berufen soll um weitere Berufe erweitert werden.
- Schulunterricht soll ab dem 04. Mai beginnen (lt. Aussage von Ministerpräsident Bouffier ist für Hessen der 27. April geplant)
- Pflegeheime
- Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege- und Behinderteneinrichtungen hat höchste Priorität.
- Dennoch soll eine „vollständige soziale Isolation“ vermieden werden, d.h. eine Expertengruppe soll Möglichkeiten des Kontaktes, beispielsweise auch von Besuchen, erarbeiten.
- Großveranstaltungen
- bleiben bis 31. August verboten
- die Bundesländer müssen klären, ab welcher Größe das gilt.
- Reisen
- Auf private Reisen (inkl. Tagesausflüge und Verwandtenbesuche) soll verzichtet werden.
- Übernachtungen sind nur aus notwendigen Zwecken erlaubt, nicht aber Urlaubsübernachtungen.